Studienplatz-
klagen

Inhalts Bild

Studienplatzklagen

Jedes Semester aufs Neue werden Studienplatzbewerber abgelehnt. Der Grund liegt hier im numerus clausus auch kurz "NC" genannt. 

Die Einführung eines numerus clausus bei Studiengängen wie Medizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin oder Psychologie, Betriebwirtschaft, Rechtswissenschaften, einige ingenieurwissenschaftliche Studiengänge (Seefahrt u.a.) oder auch Lehramt kommt natürlich nicht ohne Grund. Die jeweiligen Hochschulen legen für diverse Studiengänge einen NC fest, weil es mehr Studienplatzbewerberinnen und -bewerber gibt als aktuell Plätze angeboten werden können. Diese Situation ist u.a. den doppelten Abiturjahrgängen und der anstehenden Aussetzung der Wehrpflicht geschuldet.

Auswahlkriterium Nummer 1 ist nach wie vor die Abiturnote. Hinzu kommen weitere in der Regel von den Hochschulen selbst in Verordnungen geregelte Kriterien. Ob und in welchem Umfang diese Kriterien über die Eignungen der jeweiligen Bewerber Aussagen treffen können, ist höchst zweifelhaft. Daher ist eine Zulassung zum Studium auch mit einer Abiturnote von 3,0 möglich.

Rechtsanwälte
Geist Kampelmann Dinse

» Tel. (03841) 40340 oder 22 52 99 0
» Hegede 11 - 15 | 23966 Wismar

E-Mail: info@geist-kampelmann-dinse.de

Arbeitsvertragsrecht

mehr

Arbeitsvertragrecht

mehr

Rügepflicht bei Ausbildungsmängeln

mehr